top of page

Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. 

Die Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis werden nicht nur durch die verschiedenen Gesetze geregelt, sondern darüber hinaus durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, betriebliche Übungen, individuelle Arbeitsverträge. Aber auch sozialrechtliche Aspekte, insbesondere betreffend des Anspruchs auf Arbeitslosengeld usw. sind hier zu berücksichtigen. 

 

Dabei ist schon wegen der häufig anzutreffenden kurzen Ausschlussfristen sowie der in der Regel noch kürzeren Klagefristen eine fundierte Beratung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten von eminenter Bedeutung. Sowohl in der gerichtlichen als auch in der außergerichtlichen Auseinandersetzung ist hohes und stets aktuelles Fachwissen, über das nur der spezialisierte Anwalt verfügt, erforderlich, um eine sachgerechte Einschätzung der Chancen und Risiken vornehmen und Ihre Interessen kompetent und engagiert vertreten zu können. 

Wir vertreten in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Ihre Ansprechpartner

bottom of page