Diesem Fachgebiet unterfällt das private Baurecht, das öffentliche Baurecht sowie das Vergaberecht. Zum privaten Baurecht gehört auch das sog. Architektenrecht, dem sowohl Ansprüche gegenüber als auch der Architekten unterfallen.
Das private Baurecht birgt eine Fülle spezifischer Probleme. Deren Beherrschung erfordert nicht nur spezielle Rechtskenntnisse, sondern auch die Fähigkeit, komplizierte technische Zusammenhänge zu verstehen und diese für technische Laien einfach und verständlich darzustellen. Wir erfüllen diese Voraussetzungen. Langjährige Erfahrung im Umgang mit allen Problemen des privaten Baurechts und durch die Fachanwaltsbezeichnung nachgewiesene hochgradige Spezialisierung versetzen uns in die Lage, unsere Auftraggeber kompetent und umfassend zu beraten und deren Interessen erfolgreich und effektiv wahrzunehmen.
Im öffentlichen Bau- und Planungsrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten zu allen diesbezüglich anfallenden Fragen. Im Bereich Vergaberecht beraten wir öffentlich-rechtliche Körperschaften und öffentliche Unternehmen, die vergaberechtsrelevante Aufträge zu vergeben haben, ebenso wie die privaten Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben bzw. davon ausgeschlossen werden.
Wir beraten und vertreten u.a. in der Baubranche tätige große Konzerne, mittelständische und kleinere Bauunternehmen, aber auch private Bauherren in allen Phasen eines Bauvorhabens.