Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts beraten wir unsere Mandanten zu allen Gesellschaftsformen, v.a. rund um die Fragen der GmbH, Ltd., AG, GbR, OHG, KG, Stille Gesellschaft, KgaA, e.G., Verein sowie der Stiftung.
Zunächst stehen wir sowohl bei der Wahl der für den jeweiligen Mandanten günstigsten Gesellschaftsform als auch bei der Gründung der konkreten Gesellschaft beratend zur Seite. Hier können wir dabei auch in Zusammenarbeit mit unseren fachlich qualifizierten Steuerberatern im Hinblick auf eine steuerrechtlich optimale Gestaltung beratend tätig sein. Falls erforderlich arbeiten wir selbstverständlich auch mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern unserer Mandanten zusammen. Auch bei der weiteren Entwicklung oder etwaigen Änderungen von Gesellschaften, sei es z.B. hinsichtlich der Gesellschaftsform oder dem Bestand der Gesellschaft, sind wir der richtige Ansprechpartner.
Wir beraten unsere Mandantschaft als Unternehmer und Kaufleute daneben zu allen Aspekten des Handelsrechts, insbesondere der Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB), d.h. ob diese Regelungen Anwendung finden und welche konkreten Rechte und Pflichten sich hieraus ergeben.