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Immobilienrecht​

Wir begleiten Unternehmen und Privatpersonen im Rahmen des Erwerbs, der Entwicklung und der Vermarktung von Immobilien.

 

Hierbei entwerfen und überprüfen wir interessengerechte Verträge, übernehmen die Verhandlungsführung und begleiten die Vertragsdurchführung. Ziel ist es hierbei, Problemgestaltungen, die letztendlich in (gerichtlichen) Streitigkeiten münden könnten, nach Möglichkeit zu vermeiden, wobei wir unsere Mandanten natürlich auch im gerichtlichen Verfahren vertreten.

 

Wir können dabei auf unsere Ansprechpartner für das private Baurecht, das Gesellschaftsrecht, das Erbrecht und das öffentliche Baurecht zurückgreifen.

Ihre Ansprechpartner

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