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Der Bereich der Ordnungswidrigkeiten umfasst einen weiten Kreis von Vorschriften, bei deren Verstoß eine Ordnungswidrigkeit und damit einhergehend Bußgeld droht. Dies umfasst schwerpunktmäßig den Bereich des „Führerscheinrechtes“ bis hin zum Bereich der Verwaltungsvorschriften wie etwa Verstößen gegen die Gewerbeordnung.
Sie glauben gar nicht, wie viele Ordnungswidrigkeiten bei professioneller Verteidigung einer Einstellung oder zumindest einer Minderung bei gleichzeitiger Vermeidung von Eintragungen (z.B. in der sog. „Verkehrssünderkartei“ in Flensburg) zugeführt werden können.
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