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Wettbewerbsrecht / Urheberrecht

Zentraler Bestandteil des sogenannten „Wettbewerbsrechts“ ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor dem sogenannten unlauteren Wettbewerb. Das Wettbewerbsrecht gewinnt aktuell immer mehr an Bedeutung. Es vergeht fast kein Tag, an welchem nicht von neuen Rechtsverstößen und damit einhergehend von Abmahnungen z.B. wegen des Gebrauchs vonunzulässigen Widerrufsbelehrungen zu lesen ist.

 

Eine besondere Bedeutung hat das Wettbewerbsrecht daher vor allem im Internet gewonnen. Dies gilt etwa aktuell insbesondere im Zusammenhang des E-Commerce sowie bei Versteigerungen auf den einschlägigen Plattformen. Wir beraten unsere Mandanten daher präventiv mit dem Ziel der Vermeidung von Wettbewerbsverstößen.

Außerdem vertreten wir die durch Wettbewerbsverstöße betroffenen Unternehmen und unterstützen diese bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche bzw. bei der Abwehr geltend gemachter unberechtigter Ansprüche von Konkurrenten. Charakteristisch für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ist die typischerweise erfolgende Setzung sehr kurzer Fristen, etwa zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Zur Vermeidung weitergehender Kosten, z.B. durch ein einstweiliges Verfügungsverfahren und dergleichen, ist oftmals eine schnelle und fundierte Rechtsberatung notwendig.

 

Daneben vertreten wir unsere Mandanten im gesamten Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des Urheberrechts.

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