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Im Wohnungseigentumrecht werden insbesondere die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zum Verwalter geregelt. Schwerpunktmäßig sind hier beispielsweise die Zuordnung von Gebäudeteilen zum Gemeinschafts- und zum Sondereigentum, die Rechte und Pflichten der Eigentümer, der Eigentümerversammlung und des Verwalters, sowie insbesondere auch die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlungen zu bearbeiten.
Wir sind in diesem Rechtsgebiet von der überregional tätigen Hausverwaltung bis hin zum einzelnen Wohnungseigentümer der richtige Ansprechpartner.
Ihre Ansprechpartner
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